Wollen Sie wissen, wem Sie Ihr Heim überlassen?
Dann sollten Sie als Anbieter einer möblierten und temporären Unterkunft unbedingt wissen, dass ...
Bestätigungen des Anbieters
Die Untermiete ist gemäss OR Art. 262 erlaubt. Es benötigt aber die Zustimmung des Vermieters oder der Verwaltung. Die Zustimmung soll in schriftlicher Form erteilt werden. Mündliche Zustimmung kann auch erteilt werden. Die Untermiete darf vom Vermieter nicht abgelehnt werden es sei denn Sie verstossen gegen gewisse Grundregeln, wie z.B. zu hohe Miete.
Prüfung von Mietinteressenten
Prüfen Sie wer in Ihre Wohnung kommt. Es ist Ihr Recht zu wissen, wer in Ihrem Heim wohnen wird, wenn Sie nicht da sind.
Verlangen Sie gegebenenfalls einen Ausweis, eine Aufenthaltsbewilligung, eine Kopie des Arbeitsvertrages.
Befristete Mietverträge
Befristete (Unter-)Mietverträge bedürfen keiner Kündigung, da sie automatisch mit Zeitablauf enden. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach Absprache möglich und bedarf stets der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
Formulare für befristete Mietverträge erhalten Sie beim Hauseigentümer-Verband ("Mietvertrag für Ferienwohnungen")
HEV Schweiz, Seefeldstrasse 60, Postfach, 8032 Zürich,Tel. +41 44 254 90 20
Inkrafttreten des Vertrages
Stellen Sie sicher, dass Ihr Untermieter eine Anzahlung oder Depot leistet und der Vertrag erst dann in Kraft tritt.
Mietpreise
Bestimmen Sie Ihre Mietpreise für kurz- oder längerfristige Vermietung in Wochen- und Monatspreise.
Regeln Sie klar im Mietvertrag was im Mietzins inbegriffen ist und was nicht.
Am einfachsten ist es, wenn Sie einen „all-inclusive“ Mietpreis abmachen (d.h. inkl. Strom, Wasser, Heizung, Radio/TV/ Internet Gebühren, Garage oder PP, Möblierung und Inventar, Bettwäsche)
Im nachhinein ist es immer schwierig diese Nebenkosten einzufordern.
Telefongebühren sind in der Regel separat zu verrechnen.
Bei längeren Aufenthalte (ab 4 Monate) lohnt es sich, die effektiven Wasser- und Stromkosten separat zu verrechnen. Ist Ihnen dieser Aufwand zu gross, dann bestimmen Sie einen Pauschalbetrag wovon Sie wissen, dass er genügend diese Kosten decken wird.
Untermietvertrag & Uebergabeprotokoll
Der Abschluss des (Unter-) Mietvertrages findet direkt zwischen dem Anbieter und Mietsuchendem statt. Schliessen Sie diesen in schriftlicher Form ab sowie jegliche weitere Abmachungen.
Halten Sie den Zustand der Wohnung mit einem Protokoll fest.
Inventarlisten und Wohnungsprotokolle erhalten Sie beim Hauseigentümer-Verband.
HEV Schweiz, Seefeldstrasse 60, Postfach, 8032 Zürich,Tel. +41 44 254 90 20
Versicherung und Haftung
Sie sind als Untermieter gegenüber Ihrem Vermieter für die Wohnung und der Mietzinszahlung verantwortlich. Der Untermieter ist nur Ihnen gegenüber verantwortlich. Sollte der Untermieter die Mietzinszahlungen nicht leisten, sind sie für diese verantwortlich. Prüfen Sie Ihren Untermieter auf Zahlungsfähigkeit hin.
Es ist empfehlenswert diesbezüglich eine Anzahlung und/oder eine Depotzahlung zu fordern. Sie müssen dafür kein extra Konto für das Depot eröffnen. Die Firma SWISSCAUTION ermöglicht eine Mietzinsgarantie ohne Bankdepot. Halten Sie im Vetrag fest, dass Sie das Depot erhalten haben (Betrag angeben) und dass dieses für allfällige Mietschäden und / oder Mietzinsrückstände gebraucht wird und bei Mietsende dem Untermieter wieder zurück erstattet wird.
Stellen Sie ausserdem sicher, dass Bewerber über den nötigen Mieter-Versicherungsschutz verfügen. Im weiteren empfehlen wir, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschliessen, um mögliche Schäden am Mietobjekt abzudecken.
Telefon / Internetanschlüsse
Klären Sie mit Ihrem Untermieter, wie Sie die Nutzung des Telefonanschlusses regeln wollen. Für einen längeren Zeitraum (ab 6 Monate) lohnt es sich, den eigenen Anschluss aufzuheben.
Reinigung
Stellen Sie im Untermietvertrag sicher, in welchem Zustand die Wohnung übergeben wird, und wer die Kosten der Endreinigung übernimmt. Falls Sie schon eine Reinigungshilfe haben, machen Sie ab, wer diese bezahlt.
Rücktritt aus dem Vertrag?
Tritt der Untermieter aus nicht wichtigen persönlichen Gründen vom Vertrag zurück schuldet er Ihnen den vereinbarten Mietzins. Diese Vereinbarung könnte so aussehen:
Weniger als 2 Monate vor Mietbeginn 100%
Bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn 75%
Bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn 50%
Bis spätestens 4 Monate vor Mietbeginn 40%
Bis spätestens 6 Monate vor Mietbeginn 30%
6 und mehr Monate vor Mietbeginn 20%
(Quelle HEV "Mietvertrag für Ferienwohnungen)
Andere Länder andere Sitten?
Erklären Sie bei (Ausland)-Untermieter die Abläufe und Gepflogenheiten Ihrer Umgebung.
Im Besonderen ist gemeint:
Ruhezeiten im Haus
Haustiere erlaubt oder nicht
Rauchen ja oder nein
Kehrrichtentsorgung (gebührenpflichtige Säcke in einigen Kantonen)
Trennung von Kehrricht (Karton / Glas / Papier / Kompost)
Listen Sie die zu beachtenden Dinge auf einem Blatt auf und hängen dieses gut ersichtlich bei Ihnen zu Hause auf. Notieren Sie auch die wichtigen Telefonnummer im Notfall (Rettungsdienst, Polizei, Feuerwehr) und eine allfällige Bezugsperson
Waren diese Tipps hilfreich?
Welche Tipps finden Sie sollten auch noch erwähnt werden?
Schreiben Sie uns Kontakt



